Behandlung von Kindern
Diagnostik und Therapiebeginn bei Kindern Kinder und Eltern besitzen ein Erstzugangsrecht welches sie befugt sich ohne ärztliche Überweisung  an mich zu wenden. Wenn eine psychotherapeutische Behandlung indiziert ist, wird eine Ärztin/Arzt hinzugezogen, welche/welcher  prüft, ob eine ärztliche Mitbehandlung erforderlich erscheint. In den ersten fünf probatorischen Sitzungen ist der Fokus auf die Diagnostik und dem Aufbau einer therapeutischen Beziehung gerichtet. Dabei geht es um das Verstehen, warum dieses Kind diese Symptomatik entwickelt hat. Sofern eine krankheitsrelevante Störung vorliegt, wird in Folge eine psychotherapeutische Behandlung eingeleitet, bei  der  die Eltern mit einbezogen werden. Therapieansatz: Integrative Spieltherapie, Maltherapie, Gesprächstherapie, systemische Therapie, Imagination, Outdoor-Therapie (Einbeziehung von Natur und Bewegung) Kinderpsychotherapie Mit Hilfe von Spielen, Bewegung, Musizieren, Malen, Basteln und Werken wird den Kind einen Raum zur Verfügung, in dem es sich spielerisch und kreativ ausdrücken kann. Dieser Raum ermöglicht dem Kind seine inneren Spannungen  und Konflikte auszudrücken und hilft ihm, das was es bewegt, verbal und auch symbolisch (wie im freien Spiel und beim Malen) zu gestalten. Die therapeutische Arbeit besteht darin, das Beziehungsanliegen des Kindes verstehen zu lernen und  zu entlasten, zu stützen und zu ermutigen und dadurch einen Zugang zu heilsamen Lösungen und Erfahrungen zu bahnen. Behandlung von Kindern und Jugendlichen bis 21 Jahre In der Regel wöchentliche Einzeltherapie (50min) Kontinuierliche Arbeit mit den Eltern/ Bezugspersonen in eigenen Sitzungen ( 50 min.) Kurzzeittherapie (KZT) umfasst 25 Einzeltherapiestunden und 6 Bezugspersonenstunden Bei Langzeittherapien (LZT) sind es 50 Einzelstunden und 11 Stunden für Bezugspersonen Vor dem Beginn der eigentlichen Therapie finden die sogenannten probatorischen Sitzungen (max. 5 Probesitzungen) statt. Diese Stunden sind dazu da, sich gegenseitig kennen zu lernen, diagnostische Abklärung zu machen, grundlegende Informationen auszutauschen was das Behandlungsbündnis betrifft, Therapieziele zu formulieren und zu klären, welche Form der Behandlung sinnvoll und angemessen ist. Die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung übernehmen in der Regel die gesetzlichen Krankenkassen. Sind die privat krankenversichert, sollten Sie zuvor mit Ihrer Krankenversicherung besprechen, welche Leistungen übernommen werden. Psychotherapeuten unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.
Praxis Lucia Mezger         Kleiststr. 18      04157 Leipzig      Telefon: 015110717545      email: lumezger@gmail.com
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