Behandlung von Kindern
Diagnostik und Therapiebeginn bei Kindern
Kinder und Eltern besitzen ein Erstzugangsrecht welches sie befugt
sich ohne ärztliche Überweisung  an mich zu wenden. Wenn eine
psychotherapeutische Behandlung indiziert ist, wird eine
Ärztin/Arzt hinzugezogen, welche/welcher  prüft, ob eine ärztliche
Mitbehandlung erforderlich erscheint. In den ersten fünf
probatorischen Sitzungen ist der Fokus auf die Diagnostik und dem
Aufbau einer therapeutischen Beziehung gerichtet. Dabei geht es
um das Verstehen, warum dieses Kind diese Symptomatik
entwickelt hat. Sofern eine krankheitsrelevante Störung vorliegt,
wird in Folge eine psychotherapeutische Behandlung eingeleitet,
bei  der  die Eltern mit einbezogen werden.
Therapieansatz:
Integrative Spieltherapie, Maltherapie, Gesprächstherapie,
systemische Therapie, Imagination, Outdoor-Therapie
(Einbeziehung von Natur und Bewegung)
Kinderpsychotherapie
Mit Hilfe von Spielen, Bewegung, Musizieren, Malen, Basteln und
Werken wird den Kind einen Raum zur Verfügung, in dem es sich
spielerisch und kreativ ausdrücken kann. Dieser Raum ermöglicht
dem Kind seine inneren Spannungen  und Konflikte auszudrücken
und hilft ihm, das was es bewegt, verbal und auch symbolisch (wie
im freien Spiel und beim Malen) zu gestalten. Die therapeutische
Arbeit besteht darin, das Beziehungsanliegen des Kindes verstehen
zu lernen und  zu entlasten, zu stützen und zu ermutigen und
dadurch einen Zugang zu heilsamen Lösungen und Erfahrungen zu
bahnen.
Behandlung von Kindern und Jugendlichen bis 21 Jahre
In der Regel wöchentliche Einzeltherapie (50min)
Kontinuierliche Arbeit mit den Eltern/ Bezugspersonen in eigenen
Sitzungen ( 50 min.)
Kurzzeittherapie (KZT) umfasst 25 Einzeltherapiestunden und 6
Bezugspersonenstunden
Bei Langzeittherapien (LZT) sind es 50 Einzelstunden und 11
Stunden für Bezugspersonen
Vor dem Beginn der eigentlichen Therapie finden die sogenannten
probatorischen Sitzungen (max. 5 Probesitzungen) statt. Diese
Stunden sind dazu da, sich gegenseitig kennen zu lernen,
diagnostische Abklärung zu machen, grundlegende Informationen
auszutauschen was das Behandlungsbündnis betrifft, Therapieziele
zu formulieren und zu klären, welche Form der Behandlung sinnvoll
und angemessen ist.
Die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung übernehmen
in der Regel die gesetzlichen Krankenkassen.
Sind die privat krankenversichert, sollten Sie zuvor mit Ihrer
Krankenversicherung besprechen, welche Leistungen übernommen
werden.
Psychotherapeuten unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.
Weg