Zur Abklärung fragen wir im Erstkontakt nach den Beobachtungen der Eltern und der Schule hinsichtlich der Lese-Rechtschreibfähig- keiten. Zur weiteren Einschätzung wird ein spezieller Test durchge- führt, der das Rechtschreiben und Lesen gemäß der entsprechen- den Klassenstufe überprüft. Eine Lese-Rechtschreibstörung liegt dann vor, wenn die Leistungen in den Lese- und/oder Rechtschreib- tests deutlich unter dem Niveau der allgemeinen Begabung liegen. Manchmal wird das Lesen und Schreiben auch durch eine Seh- und Hörstörung erschwert. Zur weiteren Abklärung wird ein Test zur visuellen Wahrnehmungsverarbeitung empfohlen bzw. eine päd- audiologische Untersuchung. Bei Problemen im emotionalen Bereich (z. B. wenig Selbstvertrauen, Schulängste, Leistungsäng- ste) wird zusätzlich ein Gespräch mit den Eltern durchgeführt.