Zur Abklärung fragen wir im Erstkontakt nach den Beobachtungen
der Eltern und der Schule hinsichtlich der Lese-Rechtschreibfähig-
keiten. Zur weiteren Einschätzung wird ein spezieller Test durchge-
führt, der das Rechtschreiben und Lesen gemäß der entsprechen-
den Klassenstufe überprüft. Eine Lese-Rechtschreibstörung liegt
dann vor, wenn die Leistungen in den Lese- und/oder Rechtschreib-
tests deutlich unter dem Niveau der allgemeinen Begabung liegen.
Manchmal wird das Lesen und Schreiben auch durch eine Seh- und
Hörstörung erschwert. Zur weiteren Abklärung wird ein Test zur
visuellen Wahrnehmungsverarbeitung empfohlen bzw. eine päd-
audiologische Untersuchung. Bei Problemen im emotionalen
Bereich (z. B. wenig Selbstvertrauen, Schulängste, Leistungsäng-
ste) wird zusätzlich ein Gespräch mit den Eltern durchgeführt.
Lese-Rechtschreibstörung